Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AO – Natur – Alexander Oberthür

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AO – Natur – Alexander Oberthür (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Umweltgutachten, Landschaftsplanung, ökologische Baubegleitung und artenschutzrechtliche Fachgutachten.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Planungs- und Gutachterleistungen nach den vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Angeboten.

2.2. Grundlage der Leistungen sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Baugesetzbuch (BauGB) sowie einschlägige technische Regelwerke.

2.3. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte behördliche Genehmigung oder behördlichen Bescheid, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.


3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum verbindlich.

3.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.


5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot genannten Honorar (Tagessatz, Stundensatz oder Pauschale) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Nebenkosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen für besondere Messungen oder Fremdleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht anders vereinbart.

5.3. Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang ohne Abzug fällig.

5.4. Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.


6. Leistungsfristen

6.1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

6.2. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Krankheit, behördliche Verzögerungen) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungserbringung angemessen zu verschieben.


7. Gewährleistung

7.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen Fachstandards.

7.2. Für den Eintritt bestimmter Projektergebnisse oder Genehmigungen übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie.

7.3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich zu rügen.


8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

8.4. Die Haftung ist – soweit rechtlich zulässig – auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt.


9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

9.1. Alle durch den Auftragnehmer erstellten Gutachten, Pläne, Berichte, Karten und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

9.2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen des vereinbarten Projekts.

9.3. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.


10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1. Der Auftragnehmer behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen vertraulich.

10.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze (siehe separate Datenschutzerklärung).


11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1. Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.

11.2. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in Freising.

12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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